(Information veröffentlicht am 7.6.2023)

Beteiligung zur Änderung der Werbesatzung für die Innenstadt

Der Geltungsbereich der Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt
Der Geltungsbereich der Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt
Der Geltungsbereich der Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt 1. Änderung zu ändern.

Gemäß § 87 Abs. 8 Satz 2 BbgBO ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgernund berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.

Vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 wird den Bürgerinnen und Bürgern und den berührten Trägern Gelegenheit gegeben, ihre Stellungnahme zum Entwurf der Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich „Innenstadt“, 2. Änderung abzugeben.

Die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung der Öffentlichkeit sind, können während des o. g. Zeitraums auf Potsdam.de eingesehen werden: https://www.Potsdam.de/de/node/103420

Zudem findet zur Änderung der Werbesatzung eine Bürgerversammlung zur Information, Erläuterung und Diskussion statt. Beginn ist am Montag, 3. Juli 2023, um 18 Uhr in der Hegelallee 6-10 in 14467 Potsdam, Haus 1, Raum 405.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 1, 3. Etage bis 14.07.2023 eingesehen werden.

Ort der Auslegung:

Landeshauptstadt Potsdam,
Der Oberbürgermeister,
Fachbereich Stadtplanung,
Bereich Stadtraum Mitte,
Hegelallee 6-10, Haus 1, 3. Etage, hinterer Flur
14467 Potsdam

Zeit der Auslegung:

montags bis donnerstags 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Informationen:

Herr Stöhr,
Haus 1, Raum 326, Tel.: 0331/289-3243
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
E-Mail: Stadtraum-Mitte@rathaus.potsdam.de